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ArchivJuli 2019

FinVermV verzögert sich weiter

Auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 28. Juni 2019 hat der Bundesrat die Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) nicht behandelt. Darauf weist die Gündel & Katzorke Rechtsanwaltsgesellschaft in einem Newsletter hin.

Fair Solutions muss Finanzportfolioverwaltung einstellen und abwickeln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Fair Solutions e. K., Vermittlung von Versicherungs- und Finanzdiensten, Leonberg und Bretten, mit Bescheid vom 12. Juni 2019 aufgegeben, die Finanzportfolioverwaltung sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Terrassenufer in Dresden bis Ende Juli gesperrt

Das Terrassenufer musste für die Sanierung der Augustusbrücke erst abgesenkt werden und muss jetzt wieder angehoben werden. Dafür bleibt die Straße bis Ende Juli voll gesperrt.

Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert.

Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens bei Detonation einer Weltkriegsbombe

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Betreiber eines Recyclingunternehmens bzw. der Eigentümer des Betriebsgrundstücks nicht verschuldensunabhängig haften, wenn bei der Zerkleinerung eines Betonteils ein darin einbetonierter Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg detoniert.

Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, nicht der Einwand des Rechts

Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei Online-Matratzenkauf

Die Beklagte ist eine Online-Händlerin, die unter anderem Matratzen vertreibt. Der Kläger bestellte zu privaten Zwecken über die Website der Beklagten eine Matratze zu einem Kaufpreis von 1.094,52 €, die ihm mit einer versiegelten Schutzfolie geliefert wurde.

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