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Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen

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Wenn Unternehmen Dritte beauftragen, um überfällige Rechnungen  für sie einzuziehen, dann spricht man von Inkasso. Erfahren Sie jetzt, welche Inkassokosten Sie bezahlen müssen und welche nicht und wie Sie unseriöse Inkassounternehmen erkennen.

Ein Inkassounternehmen darf Forderungen eintreiben, auf die ein Unternehmen Anspruch hat. Das bedeutet: Wenn Sie zum Beispiel im Internet etwas gekauft haben und Ihre Rechnungen nicht begleichen, bekommen Sie früher oder später Post von einem Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwalt.

Für ein Inkassoverfahren müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie haben tatsächlich einen Vertrag geschlossen und schulden einem Unternehmen Geld. Rechtsanwälte nennen das eine berechtigte Hauptforderung.
  2. Sie sind mit der Zahlung in Verzug.
Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, darf ein Inkassounternehmen aktiv werden.

Gut zu wissen: Inkassounternehmen handeln entweder in Vollmacht für ein Unternehmen oder aber sie kaufen Forderungen auf.

Wer seine Rechnung so lange nicht bezahlt hat, dass ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde, der muss damit rechnen, dass zusätzliche Kosten entstehen. Die Unternehmen geben die finanziellen Belastungen, die durch den Zahlungsverzug entstehen und die Kosten, die ein Inkassoverfahren verursacht, an denjenigen weiter, der das Geld schuldet.

Inkassokosten basieren auf den Preisen und Konditionen, die die Inkassounternehmen mit ihren Auftraggebern vereinbart haben. Die Höhe dieser Kosten hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Um Preistreiberei zu verhindern, sind die Inkassokosten für die Inkassodienstleister gesetzlich „gedeckelt“. Das bedeutet, dass die Inkassokosten zumindest nicht höher sein dürfen als der Betrag den ein Rechtsanwalt einmalig berechnen dürfte, wenn er mit dem Fall beauftragt worden wäre.

Rechnungen von Inkassobüros sollten Sie stets sorgfältig prüfen. Hinterfragen Sie dabei jede Position – die Rechnungen sind oft überhöht.

  • Wenn Ihnen das Inkassounternehmen zum Beispiel Kontoführungskosten in Rechnung stellt, müssen Sie sie nicht bezahlen. Die Kontrolle der Forderung und der Eingang der Zahlung gehören zur allgemeinen Geschäftstätigkeit des Inkassounternehmens und sind schon über die Inkassogebühr gedeckt.
  • Macht das Inkassounternehmen Zinsforderungen geltend, muss es detaillierte Angaben zur Berechnung der Zinsen machen. Das heißt, es muss den Zinssatz und den Zeitraum, für den die Zinsen geltend gemacht werden, angeben. Zinsforderungen sind in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins zulässig. So sagt es das Gesetz.
  • Kosten zwischen vier und acht Euro für die Ermittlung einer Adresse oder für Nachfragen beim Einwohnermeldeamt sind gerechtfertigt, wenn Sie umgezogen sind und das ihrem ursprünglichen Vertragspartner nicht mitgeteilt haben.
  • Jedes Inkassobüro muss gemäß §10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registriert sein. Es benötigt einen entsprechenden Registrierungsbescheid der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ob ein Inkassobüro registriert ist, können Sie im Rechtsdienstleistungsregister kostenfrei nachprüfen. Ein nicht registriertes Inkassounternehmen können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.

    Bitte bedenken Sie: Die Registrierung eines Inkassobüros allein sagt nichts über die Seriosität aus. Auch registrierte Inkassobüros können unlautere Methoden anwenden.

    Seriöse Inkassounternehmen kommunizieren transparent und gehen auf Ihre Einwände ein. Bereits aus dem ersten Schreiben des Inkassounternehmens muss hervorgehen, für wen die Bezahlung der Forderung beigetrieben wird. Darüber hinaus müssen sowohl der Vertragsgegenstand als auch das Datum des Vertragsschlusses konkret benannt werden. Auf Ihre Anfrage hin muss das Inkassounternehmen ergänzende Angaben machen, zum Beispiel:

    • die Anschrift des Auftraggebers (die sogenannte „ladungsfähige“ Anschrift – Postfach reicht nicht),
    • Name oder Firma des (ursprünglichen) Gläubigers und
    • besonders wichtig: bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses (zum Beispiel per Telefon oder persönlich im Ladenlokal).

    Die Forderung muss für Sie nachvollziehbar sein. Ein seriöses Inkassobüro setzt Ihnen eine angemessene Frist zum Ausgleich der Forderung. Nicht in Ordnung ist es, wenn Sie ein Schreiben erhalten, dass auf einen Zeitpunkt datiert ist, der mehr als zwei Wochen vor der Zustellung liegt und die gesetzte Zahlungsfrist bereits mehrere Tage verstrichen ist. Ein seriöses Inkassobüro wird von unberechtigten Forderungen absehen.

    Ein Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt und Sie die Rechnung des Inkassobüros trotz mindestens zweifacher Mahnung nicht bezahlen.

    Wenn Sie gegen die Forderung schriftlich Widerspruch eingelegt haben, dürfen keine Daten übermittelt werden. Auch einschüchternde Drohungen mit einem Eintrag bei der Schufa sind nicht zulässig. Darüber hinaus haben Sie ein Auskunftsrecht zu den bei der Schufa über Sie gespeicherten Daten und das Recht, unzulässige Einträge löschen bzw. berichtigen zu lassen.

    9 Tipps, wie Sie bei Inkasso-Forderungen richtig reagieren

    1. Überprüfen Sie, ob die Forderung gegen Sie zu Recht besteht. Wenn ja, müssen Sie zahlen. Wenn nicht, sollten Sie unbedingt sofort widersprechen und den Brief per Einwurfeinschreiben versenden. So halten Sie einen Beweis in Händen. Begründen Sie in Ihrem Schreiben ausführlich, welche Einwände Sie haben.
    2. Schreiben Sie stets das Inkassounternehmen an und setzen Sie die Firma, mit der Sie den vermeintlichen Vertrag geschlossen haben sollen, mit einer Kopie des Schreibens in Kenntnis.
    3. Wenn Sie von einem Inkassounternehmen eine Zahlungsaufforderung erhalten, obwohl Sie der unberechtigten Forderung bereits nach Erhalt der Rechnung widersprochen haben, verweisen Sie auf den Widerspruch, und lehnen Sie eine weitere Geltendmachung als zwecklos ab.
    4. Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, zahlen Sie nicht, auch keinen anteiligen Betrag. Denn das könnte als Anerkenntnis gewertet werden. Ebenso wenig sollten Sie eine vom Inkassounternehmen vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnen, um die Forderung „abzustottern“. Mit einer solchen Vereinbarung erkennen Sie die Forderungen an und verlieren die Möglichkeit, sie zu bestreiten. Sie müssten dann selbst eine eigentlich unbegründete Forderung bezahlen oder hätten es zumindest erheblich schwerer, wenn Sie dann doch nicht (mehr) zahlen wollten.
    5. Auch wenn die Forderung berechtigt ist, heißt das nicht, dass Sie alle geltend gemachten Inkassokosten zahlen müssen. Überprüfen Sie die Kosten, bevor Sie zahlen. Lassen Sie sich im Zweifel von einer Verbraucherzentrale beraten, welche Kosten angemessen sind.
    6. Kleinstraten lohnen sich oft nicht. Denn sie können die Kosten höher treiben. Inkassounternehmen berechnen oft so hohe Kosten, dass die Forderung trotz der Ratenzahlung immer höher wird.
    7. Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
    8. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Mit Drohgebärden versucht man, Sie zur Zahlung zu bewegen. Auch hier gilt: Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, ob die von den Inkassounternehmen beschriebenen Maßnahmen tatsächlich drohen.
    9. Erteilen Sie keinen Abtretungen.
von
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