chat-fun-more.de Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien & Anlagen

Scope SE & Co. KGaA – außerordentliche Hauptversammlung

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Scope SE & Co. KGaA

Berlin

AG Berlin (Charlottenburg), HRB 182023 B

 

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet

am Donnerstag, den 20. Juni 2019, um 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Scope SE & Co. KGaA
Lennéstr. 5, 10785 Berlin

A. Tagesordnung:

I. Bericht des Vorstandes zur weiteren Wachstumsstrategie

B. Weitere Angaben zur Einberufung

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Aus arbeitstechnischen Gründen werden im Zeitraum vom Ablauf des 13. Juni 2019 (sogenanntes „Technical Record Date“) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter „Umschreibestopp“). Deshalb entsprechen die Eintragungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung den Einträgen am 13. Juni 2019.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (Anmeldetag), wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, mithin dem 13. Juni 2019, zugehen. Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie ist zu senden an:

Scope SE & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: [email protected]

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer schriftlichen oder per Fax erteilten Vollmacht ausüben lassen. Auch in diesem Fall gelten die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten hinsichtlich der Form der Vollmachterteilung zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Als Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB).

Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter für die diesjährige Hauptversammlung

Herrn Frank Neumann 
Scope SE & Co. KGaA 
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: [email protected]

Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, muss diesem dazu eine Vollmacht und in jedem Fall eine Weisung für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht nebst Weisung zur Stimmrechtsausübung bis spätestens 18. Juni 2019, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), an die oben angegebene Anschrift senden oder an die angegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z. B. als eingescannte Datei im pdf-Format) übermitteln.

Anträge

Anträge von Aktionären sind der Gesellschaft zu übersenden. Fristgerecht eingehende Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft den Aktionären zugänglich machen.

 

Berlin, im Mai 2019

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von factum
chat-fun-more.de Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien & Anlagen

Archiv