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Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Generali Lebensversicherung ab

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Die Generali Lebensversicherung ist wegen Irreführung von der Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt worden. Der Versicherungskonzern habe einem Verbraucher, der seinen Rentenversicherungsvertrag wegen einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung rückabwickeln wollte, mitgeteilt, dass dies nicht möglich sei. Die Generali Versicherung schrieb ihrem Kunden: „Der Bundesgerichtshof war in den verhandelten Fällen von einer unzureichenden Belehrung über das Widerspruchsrecht ausgegangen. Das trifft nach unserer Auffassung für den hier vorliegenden Vertrag nicht zu. Ein Widerspruch ist nach unserer Ansicht nicht mehr möglich. Wir lehnen es daher ab, die Versicherung von Beginn an aufzuheben.“

Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg kamen jedoch nach einer Prüfung der Vertragsunterlagen zu dem Schluss, dass die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft gewesen sei. Zum einen sollte der Verbraucher laut Belehrung seinen Widerspruch nur per Brief erklären können, obwohl auch eine E-Mail zulässig sei. Zum anderen habe in der Belehrung ein zwingender Hinweis darauf gefehlt, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruches genüge. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hatte diese beiden Punkte beanstandet.

„Die Urteile des Bundesgerichtshofs zum Widerspruch sind der Versicherungsbranche selbstverständlich bekannt. Dennoch werden Verbraucher einfach abgewimmelt. Es wäre schön, wenn alle Versicherungsgesellschaften die Rechtsprechung des BGH endlich umsetzen würden. Immerhin liegt die Grundsatzentscheidung der Richter nun schon fünf Jahre zurück“, sagt Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Generali Lebensversicherung AG ist nach der Allianz Lebensversicherungs-AG, der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG und der Neue Leben Lebensversicherung AG der vierte große Versicherungskonzern, den die Verbraucherzentrale Hamburg wegen unberechtigter Ablehnungen eines Widerspruches abgemahnt hat. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg

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von factum
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