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Verbraucherzentrale: Zinsen bei Sparverträgen häufig fehlerhaft

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Mit dieser Klausel sei eine einfache Änderung der Grundverzinsung zu Gunsten der Bank möglich, weil sie nicht klar regele, wovon die Zinsentwicklung ganz genau abhängt. Der Bundesgerichtshof habe in der Vergangenheit mehrfach derartige intransparente Zinsänderungsklauseln für rechtswidrig erklärt. Kunden mit solchen Verträgen können eine Nachberechnung und gegebenenfalls Nachzahlung von ihrer Bank fordern.

Insbesondere in den 1990er und 2000er Jahren haben viele Banken und andere Sparkassen langfristige Sparverträge verkauft. Viele dieser Prämiensparverträge oder Riester-Banksparpläne enthalten Klauseln zur Zinsanpassung (sogenannte Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln), die durch den Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren mehrfach für unwirksam erklärt wurden. Diese Klauseln ermöglichen es der Sparkasse oder Bank, den Grundzins einseitig zu verändern – und zwar nach eigenem Ermessen, ohne dass die Anpassung für Kunden nachvollziehbar ist. „Verbraucher können von Ihrer Bank eine Klarstellung verlangen, wie die Zinsen konkret in der Vergangenheit angepasst wurden. Aber nicht immer ist die erste angebotene Nachzahlung auch angemessen“, sagt Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Einem Verbraucher wurden beispielsweise über 15 Jahre Zinsen in Höhe von etwa 3,50 Euro ausgezahlt. Die von ihm eingeforderte Nachberechnung durch die Bank führte zu einem Nachzahlungsangebot von rund 650 Euro, eine Nachberechnung durch die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ergab eine erforderliche Nachzahlung von 1.100 Euro. In einem anderen Fall kann ein Verbraucher auf 13.000 Euro Nachzahlung hoffen.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bietet betroffenen Verbrauchern Unterstützung an: Mit einem kostenlosen Musterbrief können sie eine Nachberechnung der Zinsen durch die Sparkasse oder Bank einfordern. Das Ergebnis können Betroffene durch die Verbraucherzentrale im Rahmen einer schriftlichen oder Email-Beratung prüfen lassen.

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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von factum
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