Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) will weiter gegen die Einführung eines gesetzlichen Provisionsdeckels kämpfen.
Verbraucherschützer fordern: „Versicherte bei Run-Offs fair behandeln“
Seit dem Jahr 2013 haben sich sogenannte Run-Off-Versicherer darauf spezialisiert, Lebensversicherungsbestände von Versicherern zu übernehmen, die das Neugeschäft eingestellt haben und sich von ihren Beständen trennen wollen.
Dresdner Tankstelle ausgeraubt
Am Ostermontagmorgen brachen Diebe in eine Tankstelle in Dresden-Niedersedlitz ein.
Bitcoins: Einkaufen mit virtuellem Geld
Wer die digitale Währung als Zahlungsmittel nutzen will, sollte sich vor dem Kauf vergewissern, dass der Vertragspartner Bitcoins auch akzeptiert.
Wohnungsbau-Genossenschaften: So erkennen Sie schwarze Schafe
Gute Rendite und bezahlbarer Wohnraum – der Kauf von Genossenschaftsanteilen klingt nach einem guten Geschäft. Doch nicht alle Wohnungsbaugenossenschaften sind seriös. Wie Sie schwarze Schafe erkennen.
Marna Beteiligungen AG: BaFin setzt Geldbuße fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 28. März 2019 eine Geldbuße in Höhe von 450.000 Euro gegen die Marna Beteiligungen AG festgesetzt.
TREU-BAU GmbH – Insolvenzeröffnung
Am 04.04.2019 um 15:48 Uhr ist das Insolvenzverfahren TREU-BAU GmbH, Erna-Pinner-Straße 65, 60438 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 20803) eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Christine Tryfon, Melchiorstraße 15 a, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15340841-0, Fax: 069/15340841-9, E-Mail: [email protected]
Arteum Dresden GmbH – Insolvenzeröffnung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arteum Dresden GmbH, Am Brauhaus 3, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 18368, vertreten durch den Geschäftsführer Christian von Canal
Verbraucherzentrale: Zinsen bei Sparverträgen häufig fehlerhaft
In vielen langfristigen Prämiensparverträgen, wie beispielsweise „S-flexibel“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verwenden Sparkassen eine unzulässige Klausel zur Zinsanpassung, so die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer möglich
Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für das Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.