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„Geplante Finanztransaktionssteuer benachteiligt Privatanleger“

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Entsprechend sind zusätzliche Hürden, wie die geplante Finanztransaktionssteuer, zu vermeiden. Stattdessen sollte die ökonomische (Schul-)Bildung stärker gefördert werden, um die Vorurteile und Berührungsängste rund um die Wertpapieranlage abzubauen. Und letztendlich ist ökonomische Bildung zugleich auch der beste Anlegerschutz”, sagt Andreas Grünewald, Vorstandsvorsitzender des VuV.

Der bisherige Entwurf von Bundesfinanzminister Scholz treffe vor allem Privatanleger. Diese würden durch die mögliche Finanztransaktionssteuer bestraft. Dabei sei es zwingend notwendig, dass die Politik Anreize für Privatanleger bezüglich Investments in Aktien schafft, so der VuV. Die ursprünglich vorgesehene Eindämmung hochspekulativer Produkte werde im Entwurf umgekehrt und auf die privaten Anleger übertragen.

Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsumfeldes bieten Aktien-Investments laut VuV „eine sehr gute Chance, um einen nachhaltigen und langfristigen Kapitalaufbau und eine private Altersvorsorge darzustellen“. Durch die mögliche neue Finanztransaktionssteuer würden zwar konkret keine großen steuerlichen Belastungen anfallen, allerdings würden neue psychologische Barrieren geschaffen. Dieses Vorhaben sei kontraproduktiv; allen voran für die Privatanleger.

Grünewald sorgt sich aufgrund der geplanten Steuer auch um die Branche, die er repräsentiert: „Die Kunden der Vermögensverwalter stehen bislang den Aktien-Investments sehr aufgeschlossen gegenüber. Wir hoffen, dass sie ihr Interesse an dieser Assetklasse und der Vermögensverwaltung weiterhin behalten.“ Der VuV-Vorsitzende kritisiert: „Lebensversicherungen, die zu über 90 Prozent in Anleihen, zumeist Staatsanleihen hoch verschuldeter Länder, investieren, werden steuerlich gefördert – während einer privaten Altersvorsorge mit Aktien zukünftig die Finanztransaktionssteuer droht und bereits 2009 Investmentfonds und Aktien die Steuerfreiheit nach der Spekulationsfrist genommen wurde.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung VuV

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von factum
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